Unentgeltliche Beförderung
Unentgeltlich befördert werden:

  • Schwer- und Gehbehinderte gem. § 145 SGB IX
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung zahlungspflichtiger Personen
  • Kinderwagen und Handgepäck

Für Tiere, die eigenen Platzbedarf haben, sind die normalen Tarife zu zahlen.
Mit dem Lösen der Fahrkarte erkennt jeder Fahrgast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen liegen im Stadtbus, bei den SW PAN und der Stadtverwaltung auf.

Weitere Auskünfte erteilen die SW PAN unter der Tel.Nr. 970-0.