Eintrittspreise 2024

Eintrittspreise für das Pfarrkirchner Erlebnisbad
Einzelkarte für Erwachsene über 18 Jahre 3,50 €
Einzelkarte ermäßigt * 1,50 €
13-er Karte für Erwachsene über 18 Jahre 35,00 €
13-er Karte ermäßigt * 15,00 €
Kinder bis zum vollendeten 6 Lebensjahr Eintritt frei
Familienjahreskarte ** 95,00 €
Alleinerzieherjahreskarte *** 70,00 €
Einzeljahreskarte für Erwachsene 55,00 €
Einzeljahreskarte ermäßigt * 25,00 €
Familienjahreskarte für Schwerbehinderte ab 50% 70,00 €
Einzeljahreskarte für Schwerbehinderte ab 50% 25,00 €

Legende

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* gültig für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren, Schüler und Auszubildende, solange die Eltern Kindergeld beziehen; Studenten und Umschüler (jeweils mit gültigem Studenten- bzw. Schülerausweis), im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigte und Schwerbehinderte ab 50% gegen Ausweisvorlage.

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** gültig einschließlich Kinder bis zu 18 Jahren; Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, in deren Haushalt mindestens 1 Kind lebt; Ehepaare in deren Haushalt mind. 1 Enkelkind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange die Eltern dafür Kindergeld beziehen, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.

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*** gültig für Alleinerzieher, in deren Haushalt mind. 1 Kind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange der Erzieher Kindergeld bezieht, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.

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* gültig für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren, Schüler und Auszubildende, solange die Eltern Kindergeld beziehen; Studenten und Umschüler (jeweils mit gültigem Studenten- bzw. Schülerausweis), im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigte und Schwerbehinderte ab 50% gegen Ausweisvorlage.

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** gültig einschließlich Kinder bis zu 18 Jahren; Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, in deren Haushalt mindestens 1 Kind lebt; Ehepaare in deren Haushalt mind. 1 Enkelkind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange die Eltern dafür Kindergeld beziehen, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.

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*** gültig für Alleinerzieher, in deren Haushalt mind. 1 Kind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange der Erzieher Kindergeld bezieht, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.